Anwälte müssen nicht anlasslos über Insolvenzgefahr aufklären

Trägt der Mandant keine Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr des Gegners vor, so muss der Anwalt ihn hierüber auch nicht aufklären. Auf diese Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az. 24 U 1/23) macht die BRAK aufmerksam.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BMAS: Das ändert sich im neuen Jahr

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in