Das auf der Grundlage der vom europäische Verordnungsgeber eingerichteten Referenzdatenbank vorgenommene Überprüfungsverfahren, bei dem bestimmte Isotopenwerte beprobter Weine mit den Werten aus der EU-Referenzdatenbank verglichen werden, ermöglicht zwar keinen unumstößlichen Nachweis für eine unzulässige Wässerung von Wein, lässt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Beurteilung zu, ob ein Wein gewässert ist und erlaubt eine hierauf gestützte Beanstandung wegen unzulässiger Wässerung. Dies entschied das VG Trier (Az. 8 K 324/24.TR).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese