Fristversäumnis: Datum auf elektronischem Empfangsbekenntnis muss zur Handakte

Fristen dürfen nur anhand des Datums auf dem elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden – daher gehöre dieses auch in die Akte, so der BGH (Az. I ZB 84/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Inflationsrate im April 2026 bei +2,9 %

Die Inflationsrate in Deutschland lag lt. Statistischem Bundesamt im April 2026 bei +2,9 %. Damit hat sich die Teuerung der Verbraucherpreise insgesamt verstärkt, nachdem sie