Wer Reiseleistungen wie Flug und Unterkunft, aber auch Stadtführungen oder Eintrittskarten gebündelt anbietet, unterliegt grundsätzlich dem Pauschalreiserecht und übernimmt damit unter anderem Haftungsrisiken und Informationspflichten. Die DIHK informiert Gastgeber, Vermittler und Veranstalter in aktuellen Merkblättern über Details und rät Anbietern, ihren Status zu überprüfen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese