BGH bleibt dabei: Vergleichsangebot löst Terminsgebühr aus

Trotz abweichender Rechtsprechung ändert der BGH seine Meinung nicht: Für die Terminsgebühr reicht es, wenn der Gegner das Vergleichsangebot weiterleitet (Az. IX ZR 80/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.

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