Im Wettstreit um die Auszubildenden geraten Kleinstbetriebe (weniger als 10 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) lt. IfM Bonn immer weiter ins Hintertreffen: Trotz eines leichten Anstiegs der Anzahl der Auszubildenden waren Ende Dezember 2023 in diesen Betrieben 3,4 % weniger Auszubildende beschäftigt als zum Jahreswechsel 2022/23.
Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung