Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Das BMWK hat vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken.
BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für Amtsgerichte
Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe