Die für das Jahr 2022 von der beklagten Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg erhobene Verbandsgemeindeumlage, die sich aus einer allgemeinen Umlage und einer Sonderumlage zusammensetzt, welche seit der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg als Schulden- und Disparitätenausgleich von den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg erhoben wird, ist rechtswidrig. So entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 695/23).
Landwirt muss keine IHK-Beiträge für Solaranlagen zahlen
Ein Landwirt aus der Eifel hätte für die Photovoltaikanlagen auf den Dächern seiner Betriebsgebäude nicht zu Mitgliedsbeiträgen zur Industrie- und Handelskammer herangezogen werden dürfen. Dies