Die für das Jahr 2022 von der beklagten Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg erhobene Verbandsgemeindeumlage, die sich aus einer allgemeinen Umlage und einer Sonderumlage zusammensetzt, welche seit der Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg als Schulden- und Disparitätenausgleich von den Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg erhoben wird, ist rechtswidrig. So entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 695/23).
Stimmung im Mittelstand tritt auf der Stelle
Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch stark aufgehellt, im April nun stagnierte das Geschäftsklima nahezu. Damit liegt das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer weit unter