Der BGH entschied, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Wurde der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist ein dem „Umsatzsteueranteil“ entsprechender Betrag vom Minderwert abzuziehen (Az. VI ZR 188/22).
Eng gefasste Änderungen von IAASB-Standards infolge des IESBA-Projekts zur Nutzung der Tätigkeit von externen Sachverständigen
Das International Auditing and Assurance Board hat die eng gefassten Änderungen von einigen Standards infolge des Projekts des International Ethics Standards Board for Accountants zur