Der BGH entschied, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend von Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreisen zu schätzen ist. Wurde der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist ein dem „Umsatzsteueranteil“ entsprechender Betrag vom Minderwert abzuziehen (Az. VI ZR 188/22).
Stimmung im Mittelstand tritt auf der Stelle
Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch stark aufgehellt, im April nun stagnierte das Geschäftsklima nahezu. Damit liegt das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer weit unter