Kein Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung durch kurzzeitigen Teilrentenbezug

Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, ob Rentner durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können (Az. L 14 KR 129/24).

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