Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gem. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags “begründet”. Dies entschied der BFH (Az. VIII R 25/23).
Bundestag: Jahressteuergesetz 2024 und Freistellung des Existenzminimums angenommen
Der Bundestag hat am 18.10.2024 in 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in Form der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Der Finanzausschuss hat noch eine