Vermieter fordern teilweise eine Mieterhöhung, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgeht. Sie begründen dies auch mit der gestiegenen Inflation seit Erlass des Mietspiegels („Stichtagszuschlag“). Das LG München I setzte dem jetzt deutliche Grenzen. Es handelt sich um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für eine Vielzahl von Mietverhältnissen in München (Az. 14 S 3692/24).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.