Eine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen ist im SGB II nicht vorgesehen, weil die Hundehaltung nicht zum vom SGB II zu gewährleistenden Existenzminimum rechnet. So entschied das SG Stuttgart (Az. 18 AS 1538/22).
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente festigen