Für die den Versicherungsschutz des § 8 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII begründenden Umstände und damit auch für die Tatsache, dass der Geschädigte am Unfalltag einer versicherten Tätigkeit nachging und er sich auf dem Heimweg von dieser Tätigkeit befand, trägt die Hinterbliebene die Beweislast. So das SG Stuttgart (Az. S 13 U 3177/19).
IMK-Konjunkturindikator bleibt auf „gelb-rot“ trotz leichten Anstiegs des Rezessionsrisikos
Die Aussichten für die Konjunktur in Deutschland haben sich erneut leicht eingetrübt. Das signalisiert der monatliche IMK-Konjunkturindikator der Hans-Böckler-Stiftung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft