Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2024 getätigten Neuabschlüsse und der in den Vorjahren für 2024 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr nominal um durchschnittlich 5,6 %. Angesichts eines deutlichen Rückgangs der Inflationsraten auf durchschnittlich 2,4 % im 1. Halbjahr 2024 ergibt sich hieraus lt. Hans-Böckler-Stiftung real eine Lohnsteigerung von 3,1 %.
Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)
Das BMF hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes („Umwandlungssteuer-Erlass“ – UmwStE) abgestimmt. Mit diesem BMF-Schreiben