Das Metaverse bietet zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten. Deutschlands Unternehmen sehen dabei die heimische Wirtschaft allerdings im Hintertreffen. 6 von 10 (61 Prozent) halten sie im internationalen Vergleich für abgeschlagen, Praktisch kein Unternehmen sieht Deutschland lt. Bitkom in der Spitzengruppe oder weltweit führend (je 0 Prozent).
Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).