Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Mit BMF-Schreiben vom 06.08.2024 wurde der AEAO hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 AO geändert bzw. ergänzt (Az. IV D 1 – S-0062 / 24 / 10002 :001).

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