Mit BMF-Schreiben vom 06.08.2024 wurde der AEAO hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 AO geändert bzw. ergänzt (Az. IV D 1 – S-0062 / 24 / 10002 :001).
Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglichte steuerfreie Wertverschiebungen jedenfalls bis zur Einführung des § 7 Abs. 9 ErbStG
Das FG Hamburg hat erneut entschieden, dass nach seiner Ansicht eine disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer KGaA mit Blick auf die phG der