Das FG Münster entschied, dass sich Gewinne von Tochterpersonengesellschaften auf die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft nicht auswirken (Az. 6 K 1425/21).
Steueränderungsgesetz 2025: Bürger gezielt entlasten – steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.