Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte (§ 12 Abs. 3 UStG)

Das BMF hat am 15.08.2024 den UStAE in Abschnitt 12.18 Abs. 7 Satz 3 an aktuelles Recht angepasst und die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter-Scheinleistung) ab dem 16.05.2024 auf 800 Voltampere angehoben (Az. III C 2 – S-7220 / 22 / 10002 :017).

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