Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Qualifikation vororganschaftlich verursachter Mehrabführungen als Gewinnausschüttung durch § 14 Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. des EURLUmsG gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt (Az. I R 16/23).
Steueränderungsgesetz 2025: Bürger gezielt entlasten – steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.