Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen läuft am 30.09.2024 ab. Darauf weist das BMWK aktuell ausdrücklich nochmals hin. Der DStV ruft alle Kolleginnen und Kollegen, die als Prüfende Dritte in das Verfahren eingebunden sind, auf, ihre Kanzleiorganisation danach auszurichten und – soweit nicht bereits geschehen – tätig zu werden.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Mai 2025
Im ersten Quartal hat sich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland leicht erholt. Laut Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes ist das BIP preis-, saison- und kalenderbereinigt um