Im Anwendungsbereich des § 16 EStG führt die zivilrechtliche Rückabwicklung nach §§ 143, 144 InsO vor Betriebsaufgabe geleisteter Zahlungen des Betriebsinhabers an Insolvenzgläubiger stets zur steuerlichen Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Die Rückflüsse aus der Insolvenzanfechtung sind im Zeitpunkt des Zuflusses keine steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 8 K 1180/21).
Übernahme der Postbank – Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank erfolgreich
Das OLG Köln hat eine Entscheidung zur Postbankübernahme durch die Deutsche Bank AG verkündet und dabei den bei ihm anhängigen Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die