Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als Ermessensentscheidung festsetzen. So das FG Baden-Württemberg (Az. 12 K 1945/23).
Großhandelspreise im Mai 2026: +5,9 % gegenüber Mai 2025
Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Mai 2026 um 5,9 % höher als im Mai 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Großhandelspreise im