Bau- und Werkverträge: BRAK befürwortet Formerleichterung für Kündigungen

Das BMJ prüft derzeit gesetzliche Schriftformerfordernisse auf ihre Notwendigkeit. Die BRAK begrüßt die Überlegungen des Ministeriums, für Kündigungen von Bauverträgen die Textform genügen zu lassen. Sie regt dies auch für Werkverträge an.

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