Seit einiger Zeit versuchen Betrüger über verschiedene E-Mail-Adressen, wie beispielsweise „poststelle@bzst.bund.de“ an Informationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese