BFH zur Auslegung des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) bei einer Kautionsrückversicherung und Irrtum über die Steuerpflicht

Der BFH entschied zur versicherungsteuerlichen Behandlung einer stillen Mitversicherung und zur Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer (Az. V R 17/22).

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