Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete. Dies hat das ArbG Siegburg entschieden (Az. 3 Ca 387/24).
EU-Strategie „KI-anwenden“ eröffnet Chancen für KMU und Verwaltung
Mit der Strategie „KI-anwenden“ möchte die EU-Kommission den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Europa beschleunigen. In seiner Stellungnahme hatte der DStV den verstärkten Einsatz von