Kein „Wechselmodell“ für einen gemeinsam angeschafften Hund nach dem Ende der Lebensgemeinschaft

Anders als bei Kindern kann die Betreuung eines gemeinsam angeschafften Hundes in einem „Wechselmodell“ nach dem Ende einer Lebenspartnerschaft nicht vor Gericht durchgesetzt werden. So entschied das LG Potsdam (Az. 7 S 68/23).

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