Das LG Köln entschieden, dass ein Reisebüro verpflichtet ist, den Reisenden über die Visumserfordernisse zu informieren. Kann es den Nachweis über pflichtgemäße Beratung nicht führen, muss es Schadensersatz leisten (Az. 17 O 139/23).
Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei Arktiskreuzfahrt
Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden bei dem Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer