Das AG München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz wegen der Nichterfüllung von Hinweispflichten ab, nachdem auf Grund geänderter Einreisebestimmungen für die Malediven der Check-In eines 7-jährigen am Flughafen verweigert wurde (Az. 223 C 19445/23).
Minderung wegen Fehlens des Gepäcks bei Arktiskreuzfahrt
Der gezahlte Reisepreis kann um 30 Prozent gemindert werden, wenn das Gepäck des Pauschalreisenden bei dem Hinflug zu spät ausgeliefert wird und deshalb während einer