Die EU-Kommission ist nicht berechtigt, die Verweisung von geplanten Zusammenschlüssen ohne europaweite Bedeutung durch nationale Wettbewerbsbehörden an sie anzuregen oder zu akzeptieren, wenn diese nach nationalem Recht nicht für die Prüfung dieser Vorhaben zuständig sind. So entschied der EuGH (Rs. C-611/22 P und C-625/22 P).
Kein Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer
Eine Frau muslimischen Glaubens ist vor dem VG Berlin mit einer Klage gescheitert, mit der sie eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem