EuGH zur Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren

EuGH-Generalanwältin Medina: entschied: Die Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren, verstößt möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht (Rs. C-233/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

APAS-Marktanalyse 2025

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.