Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ ist überwiegend durchzuführen

Nach dem Hamburgischen Verfassungsgericht ist das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ überwiegend durchzuführen. Nur eine der beabsichtigten Neuregelungen verstoße gegen das Eigentumsgrundrecht (Az. HVerfG 1/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge