Das VG Koblenz wies die Klage als unzulässig ab, da der Kläger, der seine Privatwohnung im Jahr 2023 ohne Angabe von Gründen abmeldete, den „Vertrag“ mit dem Südwestrundfunk kündigte und keine Zahlungen mehr leistete, nicht rechtzeitig Widerspruch gegen die Bescheide über die rückständigen Rundfunkbeiträge nebst Säumniszuschlägen erhoben hatte (Az. 5 K 606/24.KO).
Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung