Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab

Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die neue Grundsteuerbewertung – hier nach dem Bundesmodell – sei nicht zu beanstanden (Az. 4 K 2189/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Produktion im Mai 2026: +0,9 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2026 gegenüber April 2026 saison- und kalenderbereinigt um 0,9