Das AG München hat entschieden, dass der Käufer für die richtige Bestellung – hier einer Einbauduschkabine – verantwortlich ist. Ihm steht kein Schadensersatzanspruch und kein Rückgaberecht zu (Az. 191 C 10665/23).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.