Einnistung einer Waschbärenfamilie im Dach – Sanitärbetrieb haftet nicht

Das LG Frankfurt wies die Klage eines Hauseigentümers ab, der nach dem Einnisten von Waschbären im Dach Schadensersatz von einem Heizungsinstallateur verlangt hatte (Az. 2-02 O 578/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge