Die EU-Kommission hat am 26.09.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Österreich und Polen, wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. CSRD) in nationales Recht eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu reagieren und die Umsetzung auf nationaler Ebene abzuschließen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese