Bestpreis-Werbung darf Verbraucher über den Umfang der Preisermäßigung nicht im Unklaren lassen („30-Tage-Bestpreis“)

Einzelhändler müssen bei Angeboten einer „Bestpreisgarantie“ auch den Basispreis unmissverständlich für den Kunden klarstellen. So entschied das OLG Nürnberg (Az. 3 U 460/24).

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