Nach der Geburt sind Stute und Fohlen unzertrennlich. Ob das aber auch für die Eigentumsverhältnisse an den Tieren gilt, hatte das OLG Oldenburg zu entscheiden (Az. 8 U 36/24).
BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis
Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann