Nach der Geburt sind Stute und Fohlen unzertrennlich. Ob das aber auch für die Eigentumsverhältnisse an den Tieren gilt, hatte das OLG Oldenburg zu entscheiden (Az. 8 U 36/24).
BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht