Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das FG Köln entschieden. Das Gericht hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neuen Bewertungsvorschriften im sog. Bundesmodell (Az. 4 K 2189/23).
Umstellung auf das BZSt online.portal und Einführung der DIP-Massendatenschnittstelle
Das BZSt weist auf die im Jahr 2025 erfolgende Umstellung der bisherigen CbCR-Datenübermittlung auf das neue BZSt online.portal, das zentrale Onlineportal des Bundeszentralamts für Steuern,