Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate sind als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig und müssen daher entfernt werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 738/23.MZ).
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten
Das BMF veröffentlicht die Änderung des UStAE aufgrund der Grundsätze des BFH-Urteils vom 10.06.2020 zu platzierungsabhängigen Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren