Die WPK hat den Ausschüssen ihre Stellungnahme zum SteFeG vom 27. September 2024 übermittelt. Die WPK lehnt die Mitteilungspflicht unverändert ab. Hilfsweise wird gefordert, die meldepflichtigen Sachverhalte zu konkretisieren und zu begrenzen.
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III