Das BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 EStG in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des FG Niedersachsen betraf die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird (Az. 2 BvL 3/17).
Leichter Rückgang: Vollzeitbeschäftigte haben 2023 durchschnittlich 39,8 Wochenstunden gearbeitet
Angesichts des steigenden Bedarfs an Fachkräften wird immer wieder über die Ausweitung der Arbeitszeit diskutiert. In den letzten Jahren ist diese bei Vollzeitbeschäftigten leicht zurückgegangen: