Das Mindeststeuergesetz findet seit Anfang 2024 in Deutschland Anwendung. Die betroffenen Unternehmen sind danach verpflichtet, bis 30. Juni 2026 eine Mindeststeuer-Anmeldung bei dem für sie örtlich bzw. zentral zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierauf macht das BayLfSt aufmerksam.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.