Bei ihrer 167. Hauptversammlung am 20.09.2024 in Chemnitz befassten sich die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten u. a. mit aktuellen Entwicklungen im Zivilprozess und bei der Geldwäschebekämpfung und mit der kontroversen Frage der Singularzulassung beim BGH. Zudem erweiterten sie die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).