Deutschland wird aufgefordert, Steuervorteile für Riester-Rente mit EU-Recht zu vereinbaren

Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, seine Vorschriften über Steuervorteile für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Änderung des UStAE zum 31. Dezember 2025

Das BMF teilt mit, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2025 geändert worden ist, erneut geändert