Gutschein fürs Panzerfahren – Geld zurück bei nicht durchführbarer Erlebnis-Buchung

Das AG München hat zur Kaufpreisrückzahlung eines Erlebnis-Gutscheins für 60 Minuten Schützenpanzer-Fahren Stellung genommen (Az. 191 C 23654/23).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig

Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung