Die EU-Kommission hat einen Änderungsvorschlag zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten vorgelegt. Darin schlägt sie u. a. die Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr vor. Demnach müssen große Unternehmen die Vorschriften ab 30.12.2025 (statt 30.12.2024) und Kleinst- und kleine Unternehmen ab 30.06.2026 (statt 30.06.2025) anwenden.
KfW Research: Weniger mittelständische Unternehmen bringen Innovationen hervor
Die Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand entwickelt sich lt. KfW Research immer stärker auseinander. 76 % der großen Mittelständler mit 50 oder mehr Beschäftigten haben in