Bei ungeklärter Rechtslage spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass rechtsschutzversicherte Mandanten sich gegen eine Klage entschieden hätten. Dies entschied der BGH (Az. IX ZR 38/23). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein